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Der Schulverband Chieming ...

ist Schulaufwandsträger der Grund- und Mittelschule Chieming. Nach Art. 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) ist Schulaufwand der nicht zum Personalaufwand gehörende übrige Aufwand. Er umfasst den für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand, sowie den Aufwand für das Hauspersonal.

Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes Chieming sind die Gemeinden Chieming und Grabenstätt. Der Schulverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, er ist ein Sonderzweckverband, der Kraft Rechtsverordnung der Regierung entsteht. Der Schulverband wird von der Gemeinde Chieming verwaltet. Zweck des Schulverbandes ist die Errichtung, der Betrieb und der Unterhalt der Mittelschule Chieming. Der Schulaufwand der Grundschule Chieming wurde mit einer Zweckvereinbarung nach Art. 8 Absatz 3 BaySchFG  von der Gemeinde Chieming auf den Schulverband Chieming übertragen.

Organe des Schulverbandes sind der Schulverbandsvorsitzende und die Schulverbandsversammlung. In die Schulverbandsversammlung werden Kraft ihres Amtes die beiden 1. Bürgermeister aus den Mitgliedsgemeinden entsandt. Weitere Mitglieder sind derzeit in die Verbandsversammlung nicht entsandt